Flexibel und stark im Schutz - Mehr Sicherheit für eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft
Eine Immobilie ist eine wertvolle Kapitalanlage. Doch Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und weitere Risiken können das Gebäude beschädigen oder sogar zerstören.
Eigentümer und Vermieter sollten daher auf einen umfassenden Schutz ihres Gebäudes achten.
Die neue Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen noch mehr Flexibilität. Mit einem spezifischen Absicherungsangebot für Ein-/Zweifamilienhäuser (EFH/ZFH) und für Mehrfamilienhäuser (MFH).
Die wichtigsten Highlights:
✓ Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen und von fremden Fahrzeugen
✓ Seng-, Rauch-und Rußschäden
✓ Sturm/Hagel (sofern mitversichert) bereits ab Windstärke 7
✓ Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen (sofern Leitungswasser mitversichert)
✓ Nebengebäude, z. B. Gewächshaus oder Schuppen(bis 25 qm), Garagen und Carports
✓ Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien als Grundstücksbestandteil - Photovoltaik-, Solar-, Geothermie-, Windkraftkleinanlagen sowie Wärmepumpen, Balkonkraftwerke und Mikro-Windanlagen
✓ Ladestationen/Wallboxen für Elektro-Fahrzeuge
✓ Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten
✓ Kosten für die Dekontamination von Erdreich
✓ Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen) und Verkehrssicherungsmaßnahmen
✓ Kosten für Transport und für die Lagerung versicherter Sachen(längstens für die Dauer von 24 Monaten)
✓ Hotelkosten - 735 Tage; bis 200 Euro am Tag, maximal 20.000 Euro und Rückreisekosten vom Urlaubsort bis 5.000 Euro (bei erwartetem Schaden an Ihrem Haus von mindestens 5.000 Euro)
✓ Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte sowie Graffitischäden *
(* Für MFH gilt: bis 50.000 Euro)
✓ Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen * sowie mutwillige Beschädigungen
(* Für MFH gilt: bis 50.000 Euro)
✓ Tierbissschäden an elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen sowie Schäden durch Haarwild, Waschbären oder Spechte
✓ Schäden durch grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
✓ Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften bis 10.000 Euro *
(* Für MFH gilt: bis 25.000 Euro)
✓ Mehrkosten durch behördliche Auflagen bei der Wiederherstellung des Wohngebäudes *
(* Für MFH gilt: 2.500.000 Euro Höchstentschädigungsgrenze)
✓ UmweltfreundlicheundenergieeffizienteMehrleistungen, z. B. für Maßnahmen zum besseren Wärmeschutz oder zur Einsparung von Energie bis 10.000 Euro (Mindestschadenhöhe 10.000 Euro)
✓ Bestleistungs-Garantie – Profitieren Sie von der Ausweitung Ihres Versicherungsschutzes (bis 250.000 Euro) *
(* Für MFH gilt: nicht versichert)
✓ Wechselgarantie: Zeigt sich im Schadenfall, dass Sie in Ihrem Vorvertrag eine bessere Leistung bekommen hätten, werden Sie bei der Regulierung nicht schlechter gestellt (bis 250.000 Euro) *
(* Für MFH gilt: 200.000 Euro Höchstentschädigungsgrenze)
✓ Beitragsverzicht bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit - bis zu 12 Monate bei vollem Leistungsumfang
✓ Innovationsklausel, mit der man automatisch und ohne Mehrbeitrag von zukünftigen Leistungsverbesserungen profitiert

